Widerrufsrecht Bauvertrag – LG Frankenthal stärkt Verbraucherrechte
Das Widerrufsrecht beim Bauvertrag kann für Unternehmer teuer werden. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Landgerichts Frankenthal vom 15. April 2025 (Az. 8 O 214/24). Ein privater Auftraggeber konnte den Bauvertrag über Gartenbauarbeiten widerrufen – Monate nach Vertragsschluß. Der Unternehmer ging leer aus, weil er den Kunden nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt hatte.
Leitsatz des Urteils
Ein Bauvertrag, der mit einem privaten Auftraggeber vor Ort geschlossen wird, ist ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag. Ohne ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung kann der Verbraucher bis zu einem Jahr und 14 Tage später widerrufen – der Unternehmer erhält weder Vergütung noch Wertersatz.
Der Fall
Ein Grundstückseigentümer beauftragte einen Gartenbauer, sein verwildertes Grundstück wieder herzurichten. Das Gespräch fand vor Ort statt. Später kamen Arbeiten auf einem zweiten Grundstück hinzu. Der Unternehmer stellte knapp 19.000 € in Rechnung. Der Auftraggeber zahlte nicht und widerrief stattdessen den Vertrag, da er nicht über das Widerrufsrecht bei Bauvertrag informiert worden war.
Die Entscheidung
Das Gericht stellte fest:
- Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen
Der Vertragsschluß vor Ort beim Kunden begründet ein Widerrufsrecht (§ 312b BGB). - Keine Belehrung – lange Widerrufsfrist
Ohne Belehrung beginnt die 14-tägige Frist nicht zu laufen. Der Verbraucher konnte daher Monate später noch wirksam widerrufen. - Keine Vergütung, kein Wertersatz
§ 357a Abs. 2 BGB schließt Wertersatz aus, wenn keine Belehrung erfolgt ist. Auch bereicherungsrechtliche Ansprüche sind ausgeschlossen. - Kein Rechtsmißbrauch
Der Widerruf war nicht treuwidrig – besondere Umstände lagen nicht vor.
Bedeutung für Unternehmer
Das Urteil macht deutlich: Wer Aufträge vor Ort bei einem privaten Kunden abschließt, riskiert ohne Widerrufsbelehrung den vollständigen Verlust seiner Vergütung. Das gilt auch, wenn die Arbeiten vollständig und mangelfrei ausgeführt wurden.
Handlungsempfehlungen
So vermeiden Sie den Verlust Ihrer Vergütung:
- Schriftliche Widerrufsbelehrung vor Ort aushändigen und vom Kunden gegenzeichnen lassen.
- Bei sofortigem Beginn der Arbeiten: Ausdrückliche Zustimmung des Kunden dokumentieren, dass er sein Widerrufsrecht kennt und weiß, dass es mit vollständiger Ausführung erlischt.
- Jede Änderung oder Zusatzbeauftragung ebenfalls schriftlich bestätigen lassen.
- Vertragsmuster regelmäßig auf aktuelle Rechtslage prüfen lassen.
Weiterführende Informationen
Wenn Sie als Unternehmer Bau- oder Handwerksleistungen anbieten, sollten Sie Ihre Vertragsunterlagen dringend prüfen lassen. Eine fehlende oder falsche Widerrufsbelehrung kann Sie Ihren gesamten Werklohn kosten.