OLG Köln: Online-Bewertungen und die Grenzen der Haftung von Platformbetreibern

Leitsatz
Eine Plattform haftet für eine negative Bewertung erst dann, wenn sie nach einem konkreten Hinweis sicher erkennen kann, dass die Bewertung rechtswidrig ist. Pauschale Beanstandungen genügen nicht.

Tenor
Das OLG Köln hat die Beschwerde eines Händlers zurückgewiesen, die sich gegen eine negative Bewertung auf einer Online-Plattform wehren wollte (OLG Köln, Beschluß vom 15.08.2025 – 15 W 71/25).

Sachverhalt
Ein Kunde hatte auf einer Plattform unter vollem Namen eine negative Bewertung veröffentlicht. Er berichtete von Mängeln an einem gebrauchten Wohnwagen, den er angeblich bei dem Händler gekauft hatte.
Der Händler bestritt, den Kunden zu kennen, und verlangte von der Plattform, die Bewertung zu löschen. Er argumentierte, er könne den Verfasser keinem tatsächlichen Kauf zuordnen.

Entscheidungsgründe
Keine unmittelbare Haftung: Die Plattform ist nicht selbst Urheber der Bewertung und daher keine unmittelbare Störerin.

Pflichten als Hostprovider: Eine Plattform muß Inhalte nicht vorab prüfen. Sie wird erst verantwortlich, wenn sie von einer möglichen Rechtsverletzung konkret in Kenntnis gesetzt wird.

Pauschale Rüge reicht nicht: Ein bloßer Hinweis, dass ein Verfasser nicht als Kunde bekannt sei, genügt nicht. Da der Rezensent seinen vollen Namen angab, hätte das Unternehmen konkret darlegen müssen, warum ein Geschäftskontakt ausgeschlossen ist – etwa durch Verweis auf die eigene Kundenkartei.

Kein Verfügungsanspruch: Mangels substantiierten Vortrags bestand weder ein Anspruch aus § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 BGB analog noch nach Art. 6 DSA.

Handlungsempfehlungen für Unternehmen
Dokumentation prüfen: Bevor Sie eine Bewertung beanstanden, sollten Sie Ihre Kundenunterlagen durchsehen und dokumentieren, daß ein Geschäft mit dem angeblichen Verfasser nicht stattgefunden hat.
Konkrete Begründung liefern: Bei Beschwerden gegenüber Plattformen reicht es nicht, eine Bewertung schlicht als „falsch“ oder „nicht zuordnenbar“ zu bezeichnen. Sie müssen nachvollziehbare Fakten vorlegen.
Schnelles Handeln: Bei rechtswidrigen Bewertungen zählt die Zeit. Reichen Sie frühzeitig eine substantiierte Beschwerde ein, damit die Plattform handeln muss.
Rechtliche Prüfung: Nicht jede negative Bewertung ist unzulässig. Es besteht grundsätzlich ein Unterschied zwischen einer zulässigen Meinungsäußerung und einer falsche Tatsachenbehauptung.
Unternehmen, die Bewertungen effektiv anfechten wollen, müssen also strukturiert vorgehen: konkrete Nachweise, schlüssige Argumentation und rechtlich sauberes Vorgehen.