TikTok-Musik im Firmenvideo: LG Frankfurt weist Forderung über 95.750 Euro ab

Ein Unternehmen veröffentlicht auf TikTok ein kurzes Werbevideo und verwendet dafür einen Song aus der Musikbibliothek der Plattform. Monate später verlangt eine Rechteagentur fast 100.000 Euro Schadensersatz. Darf sie das?

Das Landgericht Frankfurt am Main hat eine entsprechende Klage vollständig abgewiesen. Dabei hat das Gericht ausdrücklich festgestellt, daß das Unternehmen die Musik ohne die erforderliche Lizenz verwendet hatte. Die Rechteagentur konnte aber nicht nachvollziehbar begründen, weshalb ihr dafür 95.750 Euro zustehen sollten.

Das Urteil vom 9. September 2026 (LG Frankfurt am Main, Az. 2-06 O 424/25) ist für Unternehmen wichtig, die wegen der gewerblichen Nutzung von Musik auf TikTok oder Instagram mit hohen Schadensersatzforderungen konfrontiert werden.

Leitsatz: Rechteinhaber dürfen Schadensersatz nicht beliebig festsetzen

Wer fremde Musik ohne Erlaubnis für Werbung auf TikTok nutzt, verletzt grundsätzlich das Urheberrecht. Der Rechteinhaber darf dafür Schadensersatz verlangen.

Die Höhe muß er allerdings nachvollziehbar begründen. Fehlen übliche Lizenzpreise oder vergleichbare Lizenzverträge, darf er seine Forderung nicht einfach selbst festlegen.

Das Landgericht Frankfurt formuliert dazu:

„Aus dem Umstand, dass es weder eine Lizenzpraxis noch anwendbare Lizenzsätze gibt, kann nicht gefolgert werden, dass der Rechtsinhaber unter Bezugnahme auf eine ‚individuelle Preisaushandlung‘ nach Belieben einen Wert für den lizenzanalogen Schadensersatz festlegen kann.“

Tenor: Die Klage über 95.750 Euro wird abgewiesen

Das Landgericht Frankfurt hat die Klage vollständig abgewiesen. Die Rechteagentur muß die Kosten des Rechtsstreits tragen.

Entscheidend war nicht, daß das Unternehmen die Musik verwenden durfte. Im Gegenteil: Das Gericht stellte eine schuldhafte Urheberrechtsverletzung fest.

Die Klage scheiterte ausschließlich daran, daß die Rechteagentur keine tragfähige Grundlage für die Berechnung ihres Schadens vorlegen konnte.

Die Entscheidung ist noch anfechtbar.

Sachverhalt: 14 Sekunden Musik kosten angeblich 95.750 Euro

Ein Unternehmen, das eine international angebotene Abnehm- und Ernährungs-App betreibt, veröffentlichte auf TikTok ein 14 Sekunden langes Video. Als Tonspur verwendete es den bekannten Eurodance-Song „Freed from Desire“ von Gala.

Die Musik stammte aus der TikTok-Musikbibliothek. Allerdings gehörte der Titel nicht zu den sogenannten „Commercial Sounds“, die TikTok für kommerzielle Zwecke anbietet.

Das Video war jedenfalls vom 28. Mai 2024 bis Juni 2025 öffentlich abrufbar.

Eine Rechteagentur, die im November 2024 die ausschließlichen Synchronisationsrechte an dem Musikstück erworben hatte, verlangte daraufhin 95.750 Euro Schadensersatz.

Ihre Rechnung war einfach: 383 Nutzungstage multipliziert mit 250 Euro pro Tag.

Bemerkenswert war ein weiterer Umstand: Auf ihrer eigenen Website hatte die Rechteagentur für denselben Fall zunächst lediglich 4.200 Euro ausgewiesen. Später erklärte sie diese Angabe mit einem Fehler eines Praktikanten.

Das Unternehmen verweigerte die geforderte Zahlung. Der Streit landete vor Gericht.

Entscheidungsgründe: Warum das Landgericht die Forderung zurückweist

1. Musik aus der TikTok-Bibliothek ist nicht automatisch für Werbung freigegeben

Das Gericht stellte zunächst klar, daß die bloße Verfügbarkeit eines Musikstücks auf TikTok keine Erlaubnis zur gewerblichen Nutzung bedeutet.

Die Nutzungsbedingungen unterscheiden zwischen Musik für private Zwecke und Musik für kommerzielle Inhalte.

Wer einen Song für die Werbung seines Unternehmens verwendet, muß deshalb prüfen, ob die erforderlichen Rechte vorliegen.

Das beklagte Unternehmen hatte diese Prüfung versäumt und damit jedenfalls fahrlässig gehandelt.

2. Schadensersatz muß sich am wirtschaftlichen Wert der Musiknutzung orientieren

Nach § 97 Abs. 2 UrhG können Rechteinhaber ihren Schaden anhand einer sogenannten Lizenzanalogie berechnen.

Vereinfacht bedeutet das: Das Gericht fragt, welchen Preis vernünftige Vertragspartner für die konkrete Musiknutzung vereinbart hätten.

Dabei können insbesondere die Bekanntheit des Musikstücks, die Reichweite der Werbung, die Dauer der Nutzung und vergleichbare Lizenzverträge eine Rolle spielen.

Die Rechteagentur legte jedoch keinen einzigen Lizenzvertrag vor. Auch branchenübliche Lizenzsätze konnte sie nicht nachweisen.

Damit fehlte dem Gericht eine belastbare Grundlage, um den Schaden nach § 287 ZPO zu schätzen.

3. Ein Tagessatz läßt sich nicht beliebig hochrechnen

Besonders kritisch bewertete das Gericht die Berechnung mit 250 Euro pro Tag.

Selbst der von der Rechteagentur beauftragte Gutachter ging davon aus, daß Musikrechte in vergleichbaren Fällen üblicherweise pauschal und nicht nach Tages- oder Monatssätzen vergütet werden.

Außerdem berücksichtigt eine lineare Hochrechnung nicht, daß ein TikTok-Video regelmäßig unmittelbar nach seiner Veröffentlichung die größte Aufmerksamkeit erhält.

Ein Video, das nach einem Jahr noch abrufbar ist, erzielt deshalb nicht zwangsläufig denselben wirtschaftlichen Nutzen wie am ersten Tag.

Das Gericht hielt es für naheliegend, daß vernünftige Vertragspartner für eine längere Nutzung einen erheblichen Preisnachlaß oder eine Pauschalvergütung vereinbart hätten.

4. Nicht jedes Werbevideo macht einen Song zur Markenmusik

Die Rechteagentur argumentierte außerdem, das Unternehmen habe den Song als „Signature Sound“, also als musikalisches Erkennungszeichen seiner Marke, verwendet.

Auch das überzeugte das Gericht nicht.

Das Musikstück erschien lediglich in einem von zahlreichen Videos. Eine besondere Stellung als fester Bestandteil der Markenidentität konnte die Rechteagentur nicht nachweisen.

Was bedeutet das Urteil für Unternehmen?

Das Urteil ist kein Freibrief für die gewerbliche Nutzung fremder Musik. Es setzt aber überhöhten und nicht nachvollziehbar begründeten Schadensersatzforderungen klare Grenzen.

Diese Unterscheidung ist wichtig.

Auch auf Instagram kommt es immer wieder zu Streitigkeiten, weil Unternehmen Musik aus der Plattformbibliothek für gewerbliche Beiträge verwenden. Die Verfügbarkeit eines Songs bedeutet auch dort nicht automatisch, daß sämtliche gewerblichen Nutzungsrechte vorliegen.

In meiner anwaltlichen Praxis habe ich bereits vergleichbare Forderungen wegen der Verwendung von Musik auf Social-Media-Plattformen erfolgreich abgewehrt.

Meine Erfahrung zeigt: Entscheidend ist häufig nicht allein die Frage, ob eine Rechtsverletzung vorliegt. Ebenso wichtig ist, ob der Rechteinhaber den verlangten Schadensersatz überzeugend berechnen kann.

Gerade bei Forderungen über mehrere zehntausend Euro lohnt sich eine genaue Prüfung.

Was sollten Sie bei einer Schadensersatzforderung tun?

Wenn Sie wegen der Verwendung von Musik auf TikTok oder Instagram eine Zahlungsaufforderung erhalten, empfehle ich folgendes Vorgehen:

  1. Zahlen Sie nicht vorschnell. Eine hohe Forderung ist nicht automatisch berechtigt.
  2. Ignorieren Sie das Schreiben nicht. Beachten Sie insbesondere gesetzte Fristen und mögliche weitere Ansprüche.
  3. Geben Sie kein vorschnelles Anerkenntnis ab. Auch Erklärungen zur Nutzung oder zur Schadenshöhe können Ihre Verteidigung erschweren.
  4. Sichern Sie Beweise. Dokumentieren Sie das betroffene Video, die verwendete Musik, die Veröffentlichungsdauer und vorhandene Reichweitendaten.
  5. Lassen Sie die Forderung prüfen. Neben den Musikrechten kommt es insbesondere auf die Berechnung des verlangten Schadensersatzes an.

Für künftige Beiträge sollten Unternehmen ausschließlich Musik verwenden, deren Lizenz die konkrete gewerbliche Nutzung ausdrücklich erlaubt. TikTok bietet hierfür eine kommerzielle Musikbibliothek an. Auch bei anderen Musikbibliotheken sollten Sie die Lizenzbedingungen für Plattform, Verwendungszweck und Nutzungsdauer prüfen.

Mein Fazit: Eine Rechtsverletzung rechtfertigt keine beliebige Forderung

Das Landgericht Frankfurt hat eine wichtige Grenze gezogen: Rechteinhaber dürfen Schadensersatz verlangen, müssen dessen Höhe aber nachvollziehbar begründen.

Fehlen Vergleichslizenzen und geeignete Berechnungsgrundlagen, kann eine Forderung selbst dann vollständig scheitern, wenn das Unternehmen tatsächlich das Urheberrecht verletzt hat.

Das Urteil bedeutet allerdings nicht, daß Gerichte künftig generell keinen Schadensersatz für unerlaubte Musiknutzung auf TikTok zusprechen. Mit besseren Nachweisen kann ein anderer Fall anders ausgehen.

Sie haben eine Forderung wegen Musiknutzung auf TikTok oder Instagram erhalten?

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Hamburg prüfe ich, ob die geltend gemachten Ansprüche bestehen und ob die geforderte Summe gerechtfertigt ist. Ich unterstütze Sie dabei, unberechtigte oder überhöhte Forderungen abzuwehren.