Gesellschaftsrecht
Eine Kernkompetenz unserer Kanzlei ist die Beratung im Gesellschaftsrecht sowie bei Gesellschafterauseinandersetzungen. Wir beraten Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder hinsichtlich ihrer Rechte und Pflichten im Unternehmen. Zu unseren Mandanten zählen Personengesellschaften sowie mittelständische Kapitalgesellschaften.
Die gesellschaftsrechtliche Beratung kann sich nicht nur auf eine Rechtsdisziplin beschränken, sondern muß alle Umstände des Falles – insbesondere die steuerrechtlichen – berücksichtigen.
Wir beraten Sie nicht nur bei der Gründung der Gesellschaft und der Vorbereitung des Gesellschaftsvertrags, sondern unterstützen Sie auch bei der Wahl der Rechtsform. Daneben können wir Ihnen Hilfe bei Streitigkeiten unter Gesellschaftern leisten wie auch bei allen Fragen, die im Zusammenhang mit dem Eintritt und dem Ausscheiden von Gesellschaftern einhergehen.